„Die
Wiederauffüllungen der 8 Landsturm-Rekruten-Depots erforderten immer wieder
neue Einberufungen von g. v.* Leuten der Jahrgänge 1897 – 1872. Die k. v.*
Mann-schaften des ausgebildeten Landsturms II des Jahrgangs 1871 und die k. v.
ausgebil-deten ehemaligen Ausgemusterten der Jahrgänge 1875 – 1871 bei den
Landsturm-Infanterie-Truppen im Lande wurden im November 16 den Ersatz-Bataillonen
der Landwehr-Infanterie-Regimenter überwiesen. Es handelte sich um 2243
ausgebildete Leute, hierunter von 1871 allein 1439 Mann. Auch auf Etappe
ergaben die Untersu-chungen der „Generalmusterungskommission“ im Jan. und Febr.
17 bei den Landsturm-Truppenteilen erneut k. v.-Leute in großer Zahl. Ihre
Ablösung erfolgte durch die im Lande vorhandenen aus Schonungsrücksichten in
vorderer Linie nicht verwendeten „Väter vieler Kinder“ und „letzte Söhne“. Die
Abgelösten wurden je nach Jahrgang den Linien- und Reserve-Ersatz-Bataillonen
zugeführt. Mit Kriegsministerial-Erlaß (Württ. v. 30. Dez. 1916) wurde die
Durchführung des Austausches aller Landsturmleute von 45 Jahren und darüber aus
der vordersten Linie angeordnet, sofern diese Mannschaften 6 Monate oder länger
sich in vorderster Linie befunden hatten. Von Württemberg standen solche
Mannschaften bis dahin nur in geringer Zahl in vorderster Linie; doch wurden im
Lauf des Jahres 1917/18 rund 1900 alte württembergische Landsturmleute
abgelöst. Weiter wurden aus Familien- und volkswirtschaftlichen Rücksichten die
g. v. und a. v.*-Landsturmleute der Truppen im Lande tunlichst in den ihrer
Heimat nächstgelegenen Standorten untergebracht und an dienstfreien Tagen
beurlaubt.“
aus: „Feldverwaltung, Etappe und
Ersatzformationen im Weltkrieg 1914–18“, Stuttgart 1925
Der Schuhmacher Albert Kienle stand bereits vom 10. September 1914 bis zum 15. Mai 1916 mit der 1. Landsturm-Pionier-Kompagnie XIII. im Feld, bevor er am 18. Mai 1916 altershalber entlassen wurde. Er wurde am 11. Juli 1917 wieder eingezogen. Kienle hinterließ Ehefrau und zwei Kinder.
*k. v.: kriegsverwendungsfähig, g. v.: garnisonsverwendungsfähig, a. v.: arbeitsverwendungsfähig
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