Wilhelm Mösch wurde am 24. August 1915 zum Ersatz-Bataillon des Reserve-Infanterie-Regiments 247 eingezogen. Er kam am 20. März 1916 zum Feld-Rekruten-Depot des 27. Reserve-Korps ins Feld und wurde am 4. Juni 1916 der 7. Kompagnie des Reserve-Infanterie-Regiments 247 zugeteilt. Am 12. September 1916 wurde Wilhelm Mösch bei Combles durch Granatsplitter im Nacken leicht verwundet und kam nach seier Wiederherstellung am 4. Oktober 1916 zum Ersatz-Bataillon des Reserve-Infanterie Regiments 247 zurück. Am 5. April 1917 zog er wieder ins Feld zum Feld-Rekruten-Depot der 242. (Württembergischen) Infanterie-Division. Von dort wurde er am 15. Juni 1917 der Bau-Abteilung der 242. Infanterie-Division zugeteilt und wurde bis zum 2. Februar 1918 mit Bauarbeiten hinter der Front beschäftigt. Am 2. Februar 1918 wurde Wilhelm Mösch wieder der kämpfenden Truppe, diesmal der 9. Kompagnie des Infanterie-Regiments 475 zugeteilt. Am 1. Juni 1918 durch einen Machinengewehr-Streifschuß an der Brust in der Schlacht bei Soissons – Reims erneut verwundet kam Wilhelm Mösch am 29. Juli 1918 zum Ersatz-Bataillon des Infanterie-Regiments 475 und am 2. September 1918 zum Ersatz-Bataillon des Landwehr-Infanterie-Regiments 124. Auf Grund seines fortgeschrittenen Alters und einer festgestellten Kriegsdienstbeschädigung von unter 10 % wurde Wilhelm Mösch am 19. September 1918 entlassen. Wilhelm Mösch war bereits während seiner aktiven Dienstzeit mehrmals krankheits-halber im Lazarett. Nach seiner Entlassung erkrankte er erneut und verstarb zwei Tage nach seinem 42. Geburtstag im Garnisons-Lazarett Stuttgart.
Die Württembergische Armee hatte im Weltkrieg 1914 bis 1918 zwar nur einen Anteil von rund 4 % an den deutschen Streitkräften. Dennoch verging beinahe kein Tag ohne Verluste. Hier wird in losen Abständen durch die Veröffentlichung jeweils eines Schicksales an die Württembergischen Weltkriegsteilnehmer erinnert, die vor einhundert Jahren ihr Leben auf den Schlachtfeldern, auf den Verbandsplätzen, in den Lazaretten, in der Etappe, in der Heimat oder in Gefangenschaft lassen mußten.
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